Wohnungsgeberbestätigung

 

Wohnungsgeberbestätigung

Information für Vermieter

 

Zum 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, und eine damit verbundene wesentliche Änderung ist die Einführung der Mitwirkungspflicht für Vermieter. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung auszustellen, die der Mieter zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

 

Sie als Vermieter müssen seit dem 1. November 2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen.

 

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters (Eigentümer, Verwalter, etc.)
  • Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

 

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier ein Formular für eine Wohnungsgeberbestätigung.

 

Für das Ausstellen der Bestätigung haben Sie maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich an-, ab oder ummelden.

 

Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend. Dieser erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen.

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