Mietpreisbremse

Am 27. April 2015 wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015, S. 610) verkündet. Damit treten das "Bestellerprinzip" und die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 in Kraft.

Die Mietpreisbremse soll nur für „angespannte Wohnungsmärkte“ in bestimmten Regionen gelten. Die Landesregierungen können ab sofort per Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre bestimmen, welche Gebiete das sein werden. In diesen noch zu definierenden Gebieten darf die Miete nach der Neuvermietung künftig nicht um mehr als 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete liegen. Berlin hat von der vom Bundesgesetzgeber geschaffenen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und eine Rechtsverordnung erlassen. Hierin wurde das gesamte Stadtgebiet als angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse erklärt. Die Regelungen der Mietpreisbremse gelten in Berlin ab dem 1. Juni 2015, in anderen Bundesländern müssen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen werden. Bis dahin können Mietverträge ohne die neuen Beschränkung abgeschlossen werden.

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