Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine erfolgreiche Ver-triebsmethode im Immobilienbereich.

Beim Bieterverfahren handelt sich weder um eine Auktion noch um eine Art von Versteigerung. Es wirkt nur ähnlich und der Ablauf ist entsprechend. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Am Ende einer Auktion fällt der Zuschlag. Im Gegensatz hierzu werden beim Bieterverfahren von Interessenten Gebote abgegeben, zu denen sie bereit sind, die Immobilie zu erwerben oder zu mieten.

 

Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen und kein Vertragszwang.

Nach der Besichtigung der Immobilie geben Interessenten ein schriftliches Gebot ab. Das entsprechende Gebotsformular erhalten diese von e.b.g. immobilien, bei der Besichtigung oder auf Anfrage. 

Dieses Gebot sollte dem maximalen Preis entsprechen, den der Interessent bereit ist, für das Objekt zu zahlen! Der Interessent alleine entscheidt, wie viel ihm die Immobilie wert ist!

Die Gebotsabgabe ist zeitlich befristet.