Beratungsdienstleistung

Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie?

Gerne beraten wir Sie fachmännisch, welche Immobilie am geeignetsten für Ihre Interessen ist.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und fachlichen Kompetenz.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Wir beraten Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein erstes, unverbindliches und kostenloses Angebot.

 

Honorierung

Jeder Sachverständige für Grundstückswertermittlung ist angehalten die Honorierung mit seinen Kunden frei zu vereinbaren, nach dem Wegfall der Honorierung für Sachverständige gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Die nachfolgend angegebenen Preise sind Bruttopreise (Endpreise) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 



Prinzipiell sollte vor einer Beauftragung ein persönliches Gespräch stattfinden, in dem geklärt wird, welchen Zweck die Auskunft, Beratung oder das Gutachten haben soll.

Dies erspart spätere Missverständnisse, Verzögerungen und zusätzliche Kosten.



Die Honorierung beträgt 150 €/Stunde, mindestens jedoch 100 €. Eine Abrechnung erfolgt halbstündlich.

 

Bitte bedenken Sie, dass für Zeiten außerhalb Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erledigte Beratungstermine die unten aufgeführten Zuschläge für die Arbeitszeit berechnet werden!

 

Feierabend-, Wochenend- und Feiertagszuschläge

  • Wochentags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr 25%
  • Wochentags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr 50%
  • Samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 50%
  • Sonn- und Feiertags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 100%

 

Der Immobilienberatungsvertrag erfolgt nach Zustimmung des Kunden zum vorher vereinbarten Preis.


Profitieren Sie von unserer Erfahrung und fachlichen Kompetenz.

 

Objektinformation
Mit dem Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Erfassung, Speicherung und Verwendung Ihrer angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden (Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise).

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

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Mit Kontaktaufnahme und/oder der Ermittlung Ihrer Kontaktdaten erklären Verbraucher gemäß §13 BGB e.b.g. immobilien das ausdrückliche Einverständnis zur telefonischen und schriftlichen Kontaktaufnahme. Wünschen Verbraucher keine Kontaktaufnahme durch uns, können diese ihr Einverständnis jederzeit widerrufen.